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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 357/1998

Mit , und und 18 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG, BGBl. Nr. 325/1990, idF der AWG-Novelle 1998, BGBl. I Nr. 151/1998, treten mit 1. Oktober 1998 spezielle Bestimmungen zur Ausstufung in Kraft. Für Ausstufungen, die nach diesem Zeitpunkt angezeigt werden, ist § 10 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen (FestsetzungsVO), BGBl. II Nr. 227/1997, idF BGBl. II Nr. 75/1998 nicht mehr anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 357/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 09.10.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 357/1998

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