Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

. Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Inkassoinstitute, BGBl. Nr. 490/1993, gilt als Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ausbildung gemäß dieser Verordnung.