Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Systeme zur Fernidentifizierung und -verfolgung von Seeschiffen (Long Range Tracking and Identification – LRIT)

. Österreichische Seeschiffe müssen mit LRIT gemäß Kapitel V Regel 19-1 der Anlage des SOLAS-Übereinkommens ausgerüstet sein, welches den von der IMO entwickelten Leistungsnormen zu entsprechen hat.