Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlagestrategie des Immobilienfonds

. In Schema C Z 2 des ImmoInvFG sind unter der Wortfolge „Anlagestrategie des Immobilienfonds“ folgende Informationen zu verstehen:

1. genaue Angabe der Auswahlkriterien für Immobilien nach geographischen Gebieten, nach Branchen, nach Marktsegmenten und nach Anlageklassen von Immobilien;

2. Angabe einer Bandbreite des Verhältnisses von Vermögensbestandteilen gemäß und von Vermögensbestandteilen in Immobilien, das mittel- bis langfristig angestrebt wird;

3. Angabe der wichtigsten Arten von Vermögensbestandteilen gemäß , in die der Immobilienfonds veranlagt, sowie die Angabe, ob diese Vermögensbestandteile gemäß auf bestimmte geographische Gebiete, auf bestimmte Branchen, auf sonstige Marktsegmente oder auf bestimmte Anlageklassen ausgerichtet sind;

4. gegebenenfalls ein Hinweis darauf, dass es trotz Einhaltung der Vorschriften über die Risikostreuung zu einer gewissen Risikokonzentration bei bestimmten geographischen Gebieten, Branchen oder Anlageklassen kommen kann;

5. sofern Anleihen zum Fondsvermögen zählen, Angaben über deren Laufzeit, deren Ratinganforderungen und über die Art von Anleihen.