. Der Bund beteiligt sich an der Wiederauffüllung von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit den folgenden Beträgen:
| 112 190 000 EUR; |
| 33 448 249 EUR; |
| 24 380 000 EUR; |
| 7 831 044 EUR. |
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. I Nr. 47/2003
. Der Bund beteiligt sich an der Wiederauffüllung von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit den folgenden Beträgen:
| 112 190 000 EUR; |
| 33 448 249 EUR; |
| 24 380 000 EUR; |
| 7 831 044 EUR. |
. Der Bund leistet, nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen finanziellen Mittel, jährlich Beiträge zur Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR).
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 26.07.2003
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.