. Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Finanzcorporation 8 583 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US-Dollar.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 766/1992
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 766/1992 · Stammfassung
Fassungen ab: 05.12.1992
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. Nr. 766/1992 ↗
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