. Der Identitätsausweis ist als Karte auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage zu gestalten.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 379/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 35a Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2000, wird verordnet:
. Für die Herstellung des Dokumentes sind Verfahren zu wählen, wie sie in der Europäischen Union für die fälschungssichere Gestaltung von Dokumenten vorgesehen werden.
Anlage

Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 379/2000 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.12.2000
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, Anl. 1
BGBl. II Nr. 379/2000 ↗
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