Fünfter Titel.
Schlußbestimmungen.
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Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 29. Juli 1899.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fünfter Titel.
Schlußbestimmungen.
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Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 29. Juli 1899.