Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fünfter Titel.

Schlußbestimmungen.

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Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 29. Juli 1899.