Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Datenschutz-Folgenabschätzungen

. Soweit keine personenbezogenen Daten gemäß verarbeitet werden, erfüllen die aufgrund von vorgenommenen Datenverarbeitungen die Voraussetzungen des für einen Entfall der Datenschutz-Folgenabschätzung, sodass insbesondere weder die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria noch die zuständigen Bundesministerinnen oder Bundesminister noch die Ombudsstelle für Studierende eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen.