Anwendungsverbot
. Die Verabreichung der in Anhang I und II genannten Stoffe an Nutztiere und Tiere der Aquakultur ist verboten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsverbot
. Die Verabreichung der in Anhang I und II genannten Stoffe an Nutztiere und Tiere der Aquakultur ist verboten.