Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung

. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung im Lehrberuf Hörgeräteakustiker die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.