Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung im Lehrberuf Hörgeräteakustiker die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung im Lehrberuf Hörgeräteakustiker die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.