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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 41/1972

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 20 und 37 lit. b des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

In St. Florian, Oberösterreich, wird eine höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft mit der Bezeichnung

„Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian“ errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 41/1972 · Stammfassung

Fassungen ab: 18.02.1972

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 41/1972

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