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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 644/1976

Auf Grund des , BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 644/1976 · Stammfassung

Fassungen ab: 03.12.1976

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 644/1976

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