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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 422/1979

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika (Emblem „National Aeronautics and Space Administration“ in zwei Ausführungsformen) Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 422/1979 · Stammfassung

Fassungen ab: 26.10.1979

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 422/1979

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