Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1

Tarifpost

Arbeitsleistung

Höchstbetrag

in Euro

I. Beschaffung der Unterlagen, Versargen und Überführung in die Leichenhalle des Sterbeortes

 

 

1.

Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Durchführung des Bestattungsauftrages

40,55

 

2.

Zustellung des Sarges, der Sargausstattung und der Totenkleidung

35,21

 

3.

a) Waschen

19,21

 

 

b) Rasieren

11,74

 

 

c) Ankleiden

38,41

 

4.

Einsargen des Toten

26,68

 

5.

Angurten des Toten

9,60

 

6.

Schließen des Sarges

 

 

 

a) einfaches Verschließen

5,34

 

 

b) Verkitten und Verschrauben

23,47

 

 

c) Verlöten des Metallsargeinsatzes

48,02

 

7.

Überführung des Toten vom Sterbeort in die zum Sterbeort gehörende Leichenhalle (Fahrzeug einschließlich Fahrer und Begleitperson) bis höchstens 3 Kilometer

56,55

 

 

Zuschlag für jeden weiteren Kilometer

3,56

 

8.

Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges

9,60

 

9.

Beistellung eines Sanitätssarges (Bergungssarg)

39,48

 

II. Aufbahrung

 

 

10.

Beistellung des Aufbahrungstisches bzw. Bahrwagens

12,80

 

11.

Beistellung eines beleuchteten Kreuzes

17,07

 

12.

Beistellung eines Abdecktuches für den Aufbahrungstisch

7,47

 

13.

Drapierung des Aufbahrungstisches

10,67

 

14.

Beistellung von Leuchtern mit Wachskerzen oder elektrischer Beleuchtung pro Stück

5,34

 

15.

Beistellung von Kandelabern und Reihenleuchtern pro Stück

33,08

 

16.

Beistellung von Tisch mit Kreuz, Weihwasserbehälter und zwei Vorleuchtern

10,67

 

17.

Beistellung von Kranzständern pro Stück

2,13

 

18.

Beistellung und Anbringung der Trauerfahne am Trauerhaus

21,34

 

19.

Zubringen der Aufbahrungsgegenstände bei nicht ausgestatteten Leichenhallen für die

 

 

 

erste Klasse

32,01

 

 

zweite Klasse

26,68

 

 

dritte Klasse

12,80

 

20.

Abräumen und Reinigung der Aufbahrungsgegenstände für die

 

 

 

erste Klasse

32,01

 

 

zweite Klasse

26,68

 

 

dritte Klasse

14,94

 

21.

Beistellung einer Aufbahrung nach

 

 

 

erster Klasse

410,80

 

 

zweiter Klasse

263,55

 

 

dritter Klasse

116,30

 

III. Kondukt und Bestattung

 

 

22.

Beistellung eines Arrangeurs

35,21

 

23.

Beistellung eines Sarg- oder Lampionträgers

34,14

 

24.

Bekleidungspauschale je Sarg- oder Lampionträger

6,40

 

25.

Konduktfahrten außerhalb des Friedhofes (Fahrzeug einschließlich Fahrer)

 

 

 

bis höchstens 3 Kilometer

70,42

 

 

Zuschlag für jeden weiteren Kilometer

10,63

 

26.

Beistellung eines Blumenwagens (einschließlich Fahrers) bis höchstens 3 Kilometer

52,28

 

 

Zuschlag für jeden weiteren Kilometer

10,63

 

27.

Konduktfahrten mit Bahrwagen innerhalb des Friedhofes oder Tragen des Sarges (von der Leichenhalle zum Grab)

27,74

 

28.

Beistellung des Bahrwagens

35,21

 

29.

Beistellung der Tragbahre

9,60

 

30.

Beistellung eines Versenkungsapparates

29,88

 

31.

Beistellung einer Lautsprecheranlage

38,41

 

32.

Beförderung der Kränze von der Leichenhalle zum Grab

27,74

 

33.

Abräumen und Reinigung der Bestattungsgegenstände

30,94

 

IV. Überführung im Inland

 

 

34.

Überführung des Toten vom Sterbeort in eine nicht zum Sterbeort gehörende Leichenhalle (Überführungsfahrzeug einschließlich Fahrer)

 

 

 

pro Kilometer

1,94

 

 

Begleitperson pro angefangene halbe Stunde

8,99

 

 

Zuschlag bis 40 Kilometer

62,95

 

 

Zuschlag von 41 bis 100 Kilometer

35,21