Die Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten, LGBl. 5060/3, wird aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 3/2017
Die NÖ Landesregierung hat am 10. Jänner 2017 aufgrund des § 25 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der Fassung LGBl. Nr. 65/2016 verordnet:
Aufhebung der Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten
Die Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten, LGBl. 5060/3, wird aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.