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Mitnahme von Familienmitgliedern.
Den auf Grund des Kopenhagener Vertrages heimkehrenden Personen steht das Recht zu, gleichzeitig ihre Familie mitzunehmen, das sind: die Frau, wenn sie in gemeinsamem Haushalt mit ihrem Manne lebt, und die Kinder.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Mitnahme von Familienmitgliedern.
Den auf Grund des Kopenhagener Vertrages heimkehrenden Personen steht das Recht zu, gleichzeitig ihre Familie mitzunehmen, das sind: die Frau, wenn sie in gemeinsamem Haushalt mit ihrem Manne lebt, und die Kinder.