Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 20/1979

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 39/1960, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Die Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1978, Zl. 3.06-51.794/8-1978, die ca. 130 m südlich des Gasthofes Kellerbauer auf der Grundparzelle 446/1 der Katastralgemeinde Vigaun, politischer Bezirk Hallein, zutage tretende "Barbaraquelle" als Heilquelle anerkannt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.