Die Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1978, Zl. 3.06-51.794/8-1978, die ca. 130 m südlich des Gasthofes Kellerbauer auf der Grundparzelle 446/1 der Katastralgemeinde Vigaun, politischer Bezirk Hallein, zutage tretende "Barbaraquelle" als Heilquelle anerkannt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 20/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 39/1960, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
