Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 39/1960, wird kundgemacht, daß die Landesregierung mit Bescheid vom 26. März 1964, Zl. III-2137/1964, das auf den Grundparzellen Nr. 1754/12 und 1754/257 der KG Holzhausen in St. Georgen bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung (Eigentümerin Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom III. Orden des hl. Franziskus in Arnsdorf), gelegene Moor gemäß § 2 Abs. 2 des angeführten Gesetzes als Heilvorkommen (Heilpeloid) anerkannt hat.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 28/1964
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
