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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 53/1967

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGBl. Nr. 39/1960, wird kundgemacht, daß die Landesregierung mit Bescheid vom 30. Mai 1967, Zl. III-5288/1967, das auf den Grundparzellen Nr. 335/1, 336/1 und 337/1 der KG Salzburg-Leopoldskron in Salzburg (Eigentümer Franz Haslauer in Salzburg, Moosstraße 136) gelegene Moorvorkommen gemäß § 2 Abs. 2 des angeführten Gesetzes als Heilvorkommen (Heilpeloid) anerkannt hat.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.