Die Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Jänner 1971, Zl. IIId-52.065/2/1970, das auf der Grundparzelle 22/48 der Katastralgemeinde Köstendorf in der Gemeinde Köstendorf, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, gelegene Moorvorkommen (Eigentümer Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee) gemäß § 2 Abs. 2 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes als Heilvorkommen (Heilpeloid) anerkannt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 5/1971
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
