Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 62/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1997, LGBl Nr 101/1997, wird kundgemacht:

Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. März 1998, Zl 9/01-42.507/13-1998, das auf der Grundparzelle 62/3 KG Holzhausen (Moorbad St Felix) in St Georgen bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, gelegene Moorvorkommen als Heilvorkommen (Heilpeloid) anerkannt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.