Markierung bewerteter Trophäen
Bewertete Trophäen sind auf der Rückseite des linken Rosenstockes oder Stirnzapfens durch eine Bohrung zu markieren. Die Unterkieferäste sind durch eine Bohrung an der Außenseite unterhalb der Zahnreihe zu markieren.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Markierung bewerteter Trophäen
Bewertete Trophäen sind auf der Rückseite des linken Rosenstockes oder Stirnzapfens durch eine Bohrung zu markieren. Die Unterkieferäste sind durch eine Bohrung an der Außenseite unterhalb der Zahnreihe zu markieren.