Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Markierung bewerteter Trophäen

Bewertete Trophäen sind auf der Rückseite des linken Rosenstockes oder Stirnzapfens durch eine Bohrung zu markieren. Die Unterkieferäste sind durch eine Bohrung an der Außenseite unterhalb der Zahnreihe zu markieren.