Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Trophäenanhänger

Die Salzburger Jägerschaft hat Trophäenanhänger zur Kennzeichnung der Trophäen aufzulegen. Diese Trophäenanhänger sind für jede Wildbehandlungszone (Kern-, Rand- und Freizone) in verschiedenen Farben zu gestalten und den Jagdinhabern gegen Ersatz der Herstellungskosten zu überlassen. Die Jagdinhaber haben die Trophäenanhänger wie vorgesehen auszufüllen und an den von ihnen vorgelegten Trophäen anzubringen.