In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) und treten gleichzeitig mit der Verordnung gemäß § 57 JG über die Festlegung der Wildräume in Kraft.
(3) Mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Jänner 1979, LGBl Nr 15, mit der nähere Bestimmungen zur Durchführung der Trophäenschauen erlassen werden, außer Kraft.
(4) Die , 5 und 8 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 99/1999 treten mit 1. Dezember 1999 in Kraft.
(5) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 94/2001 tritt mit 1. November 2001 in Kraft.
(6) Die , 6 Abs 3 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 treten mit 7. April 2020 in Kraft.
(7) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 23/2021 tritt mit 9. März 2021 in Kraft.
