4. Abschnitt
In- und Außerkrafttreten
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 20. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis, , , samt Überschrift, , , Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 Z 2 und , Abs. 2 Z 2, Abs. 3, Abs. 3 Z 2, und der 3a. Abschnitt sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 19/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
