Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
. Die Handlungsfähigkeit einer Person ist in allen Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes durch ihre Minderjährigkeit nicht beschränkt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
. Die Handlungsfähigkeit einer Person ist in allen Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes durch ihre Minderjährigkeit nicht beschränkt.