Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 363/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 147 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

. Harmlose pyrotechnische Scherzartikel im Sinne des § 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 sind die gemäß § 3 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes 1974, BGBl. Nr. 282, zur Klasse I der pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke gehörenden, und nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Pyrotechnikgesetzes 1974 verbotenen pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren).

. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1974 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 363/1974 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.08.1974

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 363/1974

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.