Artikel XX. Der gegenwärtige Vertrag ist in deutscher, chinesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren ausgefertigt. Im Falle verschiedener Auslegung entscheidet der englische Text.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XX. Der gegenwärtige Vertrag ist in deutscher, chinesischer und englischer Sprache in zwei Exemplaren ausgefertigt. Im Falle verschiedener Auslegung entscheidet der englische Text.