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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 590/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das am 20. Februar 1979 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Philippinen (BGBl. Nr. 74/1980) wurde gemäß seinem Artikel 11 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 28. Februar 1997 gekündigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 590/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.11.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 590/1996

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