Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem
Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. Nr. 586/1996
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem
Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 01.11.1996
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.