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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 585/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das am 29. März 1960 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Costa Rica wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 585/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.11.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 585/1996

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