Die Vertragschließenden Teile werden den Erfahrungsaustausch zwischen beiden Staaten auf dem Gebiete der Industrie, der Land- und Forstwirtschaft und des Transportwesens unter Wahrung des beiderseitigen Vorteiles fördern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragschließenden Teile werden den Erfahrungsaustausch zwischen beiden Staaten auf dem Gebiete der Industrie, der Land- und Forstwirtschaft und des Transportwesens unter Wahrung des beiderseitigen Vorteiles fördern.