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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 212/1925

Südrhodesia ist nach einer Mitteilung der königlich großbritannischen Gesandtschaft in Wien im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924 (kundgemacht im Bundesgesetzblatte Nr. 80 von 1925) diesem Vertrage beigetreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 212/1925 · Stammfassung

Fassungen ab: 12.07.1925

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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