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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 134/1934

(1) Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem am 26. Jänner 1934 in Stockholm abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Schweden hat am 2. Juli 1934 in Wien stattgefunden. Dieser Vertrag, dessen Wortlaut bereits als Beilage zur Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1934, B. G. Bl. I Nr. 208, veröffentlicht worden ist, ist daher gemäß seinem Artikel 17 an diesem Tage in Kraft getreten.

(2) Dies wird hiermit unter Bezugnahme auf Absatz 2 der eben genannten Verordnung der Bundesregierung kundgemacht.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 134/1934 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.07.1934

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

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