Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang II

LISTE DER TEXTILIEN UND TEXTILPRODUKTE, DIE GEGENSTAND DER ÜBERWACHUNG SIND:

1 S) Lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen udgl. und kurze Hosen für Männer oder Knaben, für Frauen oder Mädchen: aus Baumwolle HS 6203 42 und 6204 62.

2 S) Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder gestrickt: aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle und aus Chemiefasern HS 6110 10, 6110 20 und 6110 30.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl. Abs. 3