V. Abschnitt
Bienenzucht
Belegstelle und Schutzgebiet
§ 15. (1) Als Belegstelle im Sinne des § 2 Abs. 10 gilt der Standort Sulzwiese im Lainzer Tiergarten (Wien 13, Pulverstampfstraße).
(2) In dem im Abs. 1 bezeichneten Standort dürfen ausschließlich Bienen der Rasse „Carnica (Apis mellifera carnica)“ vermehrt werden.
(3) Im Schutzgebiet der Belegstelle befindliche Wanderbienenstöcke sind nach Beendigung der Tracht unverzüglich zu entfernen.
(4) Eine Neuerrichtung von Wanderbienenständen ist im Schutzgebiet der Belegstelle verboten.
(5) Bienenvölker aus im Schutzgebiet der Belegstelle errichteten Heimbienenständen sind innerhalb eines Jahres nach deren Errichtung entweder aus diesem zu verbringen oder alle zwei Jahre auf Bienen der Rasse „Carnica (Apis mellifera carnica)“ umzuweiseln. Die Umweiselung hat kostenlos durch den Landesverband für Bienenzucht in Wien zu erfolgen.
(6) Die Errichtung neuer sowie die Erweiterung bestehender Heimbienenstände im Schutzgebiet der Belegstelle sind der Landwirtschaftskammer für Wien anzuzeigen.
