Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, LGBl. Nr. 61/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 3 mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 6/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
