Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der in vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.