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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 339/1974

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Spanien seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 137/1973) am 27. März 1974 hinterlegt.

Beachte: Das Übereinkommen ist für Spanien am 25. Mai 1974 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 339/1974 · Stammfassung

Fassungen ab: 26.06.1974

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 339/1974

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