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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 62/1969

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 62/1969 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.02.1969

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 62/1969

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