Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft getreten.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 62/1969
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 62/1969 · Stammfassung
Fassungen ab: 22.02.1969
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 62/1969 ↗
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