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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 190/1967

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Französische Regierung beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 38/1965), welches seit 1. Juli 1963 für das Mutterland in Kraft steht (BGBl. Nr. 152/1963) auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet der Französischen Republik auszudehnen.

Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens am 1. Dezember 1966 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 190/1967 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.06.1967

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 190/1967

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