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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 152/1963

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden.

Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 152/1963 · Stammfassung

Fassungen ab: 11.07.1963

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 152/1963

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