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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 98/1963

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, von den Niederlanden ratifiziert worden.

Das Übereinkommen ist für die Niederlande am 14. Dezember 1962 in Kraft getreten.

Die Regierung der Niederlande hat erklärt, der in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck "Mutterland" bedeute, soweit es die Niederlande betrifft, "europäisches Gebiet".

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 98/1963 · Stammfassung

Fassungen ab: 04.05.1963

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 98/1963

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