Methodik
. Die für die überblicksweise Überwachung in festgelegten Anforderungen an die Methodik sind sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenMethodik
. Die für die überblicksweise Überwachung in festgelegten Anforderungen an die Methodik sind sinngemäß anzuwenden.