Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers
. Der Marktgebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß oder eines Fernleitungsnetzbetreibers gemäß zusammenhängen. bis gelten sinngemäß.
