Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unabhängigkeit des Marktgebietsmanagers

. Der Marktgebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß oder eines Fernleitungsnetzbetreibers gemäß zusammenhängen. bis gelten sinngemäß.