Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Information über Auskunftspflichten

. Die Bundesanstalt hat die Auskunftspflichtigen über die Rechtsfolgen gemäß bei Verweigerung der Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht dem besten Wissen entsprechenden Angaben zu belehren.