Erhebungsunterlagen
. Die Bundesanstalt hat die Erhebungsformulare einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre kostenlose Zustellung an die statistischen Einheiten zu sorgen, für die gemäß Auskunftspflicht besteht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erhebungsunterlagen
. Die Bundesanstalt hat die Erhebungsformulare einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre kostenlose Zustellung an die statistischen Einheiten zu sorgen, für die gemäß Auskunftspflicht besteht.