Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 30

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Die im § 24 Abs. 3 vorgesehenen Erklärungen der Gemeinden sind Angelegenheiten ihres eigenen Wirkungsbereiches.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.