Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Werkverkehr im Sinne des darf nur mit

1. Kraftfahrzeugen, bei denen im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung die Verwendungsbestimmung „zur Verwendung für den Werkverkehr bestimmt“ eingetragen ist, oder

2. mit Kraftfahrzeugen gemäß

durchgeführt werden.